
Der Vater eines Kindes ist in der Regel derjenige, dessen Samen sich mit der Eizelle der Mutter vereinigt haben. Man nennt einen solchen Vater auch einen natürlichen Vater, im Gegensatz zum juristischen Vater.
Lange Zeit galt im Bürgertum der Grundsatz, dass den Vater des Kindes nur die Mutter kannte - der Ehemann hatte also weitgehend alle Kinder zu akzeptieren, die aus der Ehe hervorgingen. Das Bezweifeln der Vaterschaft war erstens unüblich (wegen des guten Rufes und der bürgerlichen Fassade) und zweitens auch juristisch kompliziert. Zudem musste ein sogenanntes "erbbiologisches Gutachten" angefertigt werden, das oft Zweifel offen ließ.
Erst gegen Ende des 20. Jahrhunderts konnte man die Vaterschaft preiswert und unzweifelhaft nachweisen. Seither ist ein Streit um die Rechtmäßigkeit solcher Test entbrannt, der weiterhin schwelt.
Ich lechze nach etwas anderem:
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