
Der reine Ausdruck „Unzucht“ ohne Zusatz bezeichnet den außerehelichen Geschlechtsverkehr, juristisch „Ehebruch“, volkstümlich „Seitensprung“ genannt. Das Wort wird im übertragenen Sinne aber auf jede Art von Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe angewendet.
Im Juristendeutsch bedeutet „Unzucht“ in der Regel einfach „Geschlechtsverkehr“, „unzüchtige Handlungen“ sind dann alle sexuellen Berührungen. Homosexualität wird in alten Schriften meist als „widernatürliche Unzucht“ bezeichnet. Der Begriff gilt als veraltet.
Ältere Definitionen
Älteste Quellen
In den ältesten Quellen ist die Unzucht die fehlenden Zucht, als eine Verstoß gegen die herrschenden Sitten und Gebräuche, fehlender Anstand oder mangelnde Selbstbeherrschung.
Büchner, Kirchlich, 1890
"Unzucht im engern Sinne (ist) der geschlechtliche fleischliche Umgang außer der Ehe; dann überhaupt alle der göttlichen Ordnung widerstreitende Befriedigung des Geschlechtstriebes. (wie)Hurerei. Ehebruch und UnkKeuschheit."
Meyers, aufgeklärt, 1880
"Unzuchtsverbrechen (Sittlichkeitsverbrechen, Unzuchtsdelikte, Fleischesverbrechen, Delicta carnis), strafbare Handlungen, welche in einer gesetzwidrigen Befriedigung des Geschlechtstriebs bestehen."
(Beachten sie bitte, dass Meyers gar keine Unzucht mehr als signifikantes weltliches deutsches Wort anerkennt)
Brockhaus, konservativ, von ca. 1895:
"(Unzucht ist die) Gesamtbezeichnung für diejenigen strafbaren Handlungen (Unzuchts-, Sittlichkeitsdelikte, fleischliche Vergehen), durch welche die nach der ethischen Volksanschauung dem Geschlechtsverkehr gesetzten Schranken gröblich verletzt werden."
Brockhaus geht also nur auf die gesetzlichen Schranken ein, erwähnt aber Unzucht als gültiges weltliches Wort).
Ich lechze nach etwas anderem:
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