
Kranzgeld nennt man den früheren Anspruch der verlobten Frau, für den vorehelichen Verlust der Jungfräulichkeit eine Entschädigung in Geld zu bekommen, wenn der Mann das Verlöbnis löste und die Ehe daher nicht zustande kam. Der eher volkstümliche Ausdruck heißt eigentlich "Deflorationsgeld?", das allerdings nicht nur der Braut, sondern jeder deflorierten Jungfrau zustand., wenn die Gesetzeslage des jeweiligen Landes dies gestattete.
Der ehemalige § 1300 BGB lautete:
"Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, so kann sie auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen."
Dabei wurde vorausgesetzt, dass der Heiratswert der Braut durch die Entjungferung sank, was in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhundert allerdings nicht mehr der Fall war - insofern wurden immer mehr Klagen auf Kranzgeld abgewiesen, was schließlich zur Streichung des Paragrafen (1998) führte.
Der Ausdruck "Kranzgeld" bezieht sich auf die Tradition, dass die Braut zur Hochzeit nur dann einen Blumenkranz tragen durfte, wenn sie noch Jungfrau war.
Ich lechze nach etwas anderem:
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