
Das "Ja-Wort" - die Bestätigung des Vertrags der Ehe
Das sogenannte "Ja-Wort" ist die gegenseitig und gegenüber der Öffentlichkeit abgegebene Erklärung, dass man wirklich heiraten will.
Der etwas merkwürdige klingende Name "Ja-Wort" rührt noch aus einer Zeit, als Braut und Bräutigam noch wenig Einfluss auf die Ausgestaltung der Ehe hatten, denn alle Verträge wurden von den Eltern bereits bei der Verlobung ausgehandelt. Insbesondere die Braut hatte so gut wie gar kein Einspruchsrecht. Damit zu guter letzt aber die Rechte des Paares wenigstens formal gewahrt wurden, mussten sie zur Hochzeit einander das Ja-Wort geben - die Bestätigung des gültigen Vertrags.
Ich lechze nach etwas anderem:
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