
Früher ausschließlich für das Mindestalter verwendet
Als "Heiratsalter" wurde im Allgemeinen das Alter bezeichnet, in dem Mädchen oder Frauen frühestens heiraten konnten.
Geheiratet wurde in früheren Zeiten schon mit 14 Jahren (verbürgt im 14. Jahrhundert). Die Bürgertochter des 19. und 20. Jahrhunderts, die heute meist im Mittelpunkt der Betrachtungen steht, konnte erst heiraten, wenn der Vater die Mitgift bereitstellte - das war meist erst weit nach der Volljährigkeit der Fall.
Das Mindestalter für eine Heirat (Eheschließung) wird in den meisten Ländern heute durch Gesetz bestimmt.
Heute ist zumeist das statistische Heiratsalter gemeint
In der heutigen Zeit wird als "Heiratsalter" oft das staistische Durchschnittsalter bei der Eheschließung bezeichnet.
Ich lechze nach etwas anderem:
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