
Die Sitte, dem neu vermählten Gatten den Beischlaf erst in der auf den Hochzeitstag folgenden Nacht zu gestatten, beruht auf der Annahme, dass die Braut durch "Begehung" durch den Ehemann entweiht wird, wenn nicht zuvor ein Priester seinen Segen gegeben hat. So jedenfalls steht es in Mayers Lexikon von 1877:
"Für neuvermählte Gatten (ist die Brautnacht) die erste Nacht nach dem Hochzeitstag. Die Kirche verbot aus mehreren Synoden um 400 n. Chr. mit Berufung auf Tobias 6, 17-23 den Laien die eheliche Begehung der Braut als Entweihung des priesterlichen Trauungssegens."
Zeugen für den Geschlechtsverkehr
War das Paar verheiratet, so erfolgte der Beischlaf der Ehepartner im Mittelalter noch "unter Zeugen". Das heißt, die Zeugen blieben während des Geschlechtsverkehrs anwesend, um den Vollzug der Ehe bestätigen zu können.
Die Bibel weiß nichts von alledem
Es dürfte interessant sein, hier anzumerken, dass die Bibel kein Verbot des vorehelichen Geschlechtsverkehrs kennt, das von den Religionsstiftern erlassen wurde. Alle Aussagen, die Bibel verbiete den vorehelichen Geschlechtsverkehr, beruhen auf kirchlichen Interpretationen.
Ich lechze nach etwas anderem:
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