
Die Versorgungsehe ist heute hauptsächlich ein Begriff aus der Rechtsprechung. Er wird verwendet, wenn eine Ehe nur zu dem Zweck geschlossen wird, die zu erwartende Witwenrente an die Ehefrau zu übertragen.
Auch die Hausfrauenehe wird oft als Versorgungsehe bezeichnet, weil die Ehefrau weder über einen Anteil an ihrer Mitgift noch über das erforderliche Nadelgeld verfügt, um sich wenigstens teilweise selbst zu versorgen.
Ich lechze nach etwas anderem:
|
| ||
|
(Alle unsere Beiträge sind unter © 2008 by Gebhard Roese, Budapest) |