
Die Verlobung ist das gegenseitige Versprechen, miteinander die Ehe einzugehen. Früher wurde die Verlobung meist als offizielles Fest gefeiert, heute besteht sie eher in einer stillen Übereinkunft des Paares. Das Verlöbnis hat (unabhängig von seiner Form) gewisse Rechtsfolgen, die in Deutschland im BGB festgelegt sind.
Verlobung und Ehe
In früheren Zeiten wurde der Ehevertrag bereits bei der Verlobung ausgehandelt und die Mitgift wurde festgelegt. Nicht nur aus Stolz, sondern auch wegen der Rechtsfolgen gaben die Eltern "die Verlobung unserer Kinder" meist öffentlich bekannt.
Verlobte im behördlichen Sinne
Für die Behörden gilt ein Paar als verlobt, wenn es die Eheschließung beim zuständigen Standesamt beantragt, also das Aufgebot bestellt.
Liberale Sitten gestatteten den Geschlechtsverkehr der Verlobten
Nach liberaler bürgerlicher (nicht nach christlicher und juristischer) Auffassung berechtigte das Verlöbnis auch zum Geschlechtsverkehr - dies war früher von großer Bedeutung für die Liebenden.
Verlobungsringe
Es ist nicht überall Sitte, dass zur Verlobung Ringe gekauft werden - der Verlobungsring, der später aus Kostengründen als Ehering verwendet wurde (durch Umstecken), ist nur in wenigen Ländern bekannt.
Ich lechze nach etwas anderem:
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