
Wer als Minderjährig gilt, regelt allein das Gesetz. Die Verführung Minderjähriger oder Abhängiger zu sexuellen Handlungen steht in den meisten Ländern unter erheblicher Strafandrohung.
Probleme enstehen immer dann, wenn Minderjährige von sich aus (meist aus niederen Motiven) verführen. Es ist aber umstritten, ob es sich dabei um Männerfantasien handelt, wie die Feministinnen behaupten, oder bereits um bewiesene Tatsachen. Der Streit darüber entzündet sich in der Regel am Roman "Lolita". Er gab den verführerischen minderjährigen Frauen weltweit den Namen "Lolitas".
Die Verführung minderjähriger Jungen durch erwachsene Frauen ist selten, kommt aber vor. Häufiger ist die (stille) Verführung minderjähriger Knaben durch erwachsene Männer, teils sogar durch Priestern.
Ich lechze nach etwas anderem:
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