
In der Auffassung des 19. Jahrhunderts war eine "unbescholtene Person" ein Mensch, dessen Ehre untadelig war. Für Mädchen galt, das sie "unbescholten" waren, solange sie ihre Unschuld nicht verloren hatten oder anderweitig einen Lebenswandel führten, der eine solche Vermutung zuließ. In der Rechtsprechung kam das Wort bei der "Mädchenschändung" vor, der "Verführung eines unbescholtenen Mädchens, welches das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, zum Beischlaf".
Ich lechze nach etwas anderem:
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