
Die Tochter als Eigentum
Zu biblischen Zeiten waren die Töchter Eigentum des Vaters, der sie dem Bräutigam nur gegen erhebliche Geldleistungen, notfalls auch gegen Dienstleistungen (Frondienst) gab. Bei den Germanen waren sie Gegenstand eines Handels (einer Verhandlung) zwischen den Sippen, bei denen der Vater die Hochzeit ausrichtete und eine Aussteuer gab, der Bräutigam aber andererseits einen Preis für die Braut entrichten musste. Die Braut selbst hatte kaum ein Wahlrecht.
In der bürgerlichen Epoche änderte sich der Wert der Töchter drastisch: Nun mussten die Eltern eine möglichst hohe Aussteuer ausloben, damit die Tochter aus dem Haus kam - auch hier konnte die Tochter, wenn überhaupt, nur aus einem sehr begrenzten Kreis von Bewerbern wählen.
Die Tochter im Gaststättengewerbe
In Gaststätten wurde das Servierpersonal "Tochter" genannt. In Süddeutschland, der Schweiz und Österreich ist das gelegentlich heute noch der Fall.
Die Tochter als Frauenbegriff
"Evastöchter" für sehr weibliche Frauen, "Venustöchter" für Prostiituierte.
Ich lechze nach etwas anderem:
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