
Die Abfindung, die der Bräutigam zahlen musste, um das Recht des Gutsherrn am Geschlechtsverkehr mit der Braut abzulösen.
Die Regeln wie auch die Bezeichnungen wichen allerdings regional voneinander ab. In manchen Gegenden, in denen der Landherr nicht darauf bestand, die Braut zu begatten, musste jeder Eheschließende einen solchen Groschen als "Heiratssteuer" abführen und erhielt dann erst seinen "Stechschein".
"Stechen" war im Mittelalter ein viel gebrauchtes volkstümliches Synonym für "Vögeln".
Später wurde der "Stechgroschen" auch "Sprungtaler" genannt.
Ich lechze nach etwas anderem:
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