
Der Brautraub war noch im Frühmittelalter eine Möglichkeit, die Tochter eines Ebenbürtigen zu nehmen, ohne dessen Einwilligung zu haben. Man muss sich in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass die Töchter das Eigentum das Gutsherrn waren, und die Ehe nichts als ein Rechtsgeschäft - ob die Tochter in den Raub "einwilligte" war also völlig unerheblich.
Da der Brautraub eigentlich nicht zu einer "legalen" Ehe führte, waren die Rechtsverhältnisse kompliziert. Es wird berichtet, dass manche Raubehe später in eine legale Muntehe gewandelt wurde.
Ich lechze nach etwas anderem:
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