
Die Muntehe war die übliche Form der Eheschließung im Mittelalter unter Ebenbürtigen. Sie kam aufgrund eines Vertrags zustande, in dem das Eigentum an der Frau nach Zahlung des Brautpreises an den Ehemann überging. Dies wurde in einer Zeremonie besiegelt.
Diese Ehe war formal ein reines Rechtsgeschäft und sie war auch ohne kirchlichen Segen gültig. Die Muntehe galt als besiegelt, sobald das neue Paar unter zeugen den Koitus vollzogen hatte.
Neben der Muntehe existierte noch die Kebsehe, die dem Landbesitzer erlaubte, "Nebenfrauen" zu halten. So war es möglich, sich legalisierte Geliebte zu verschaffen, deren Abkömmlinge Kegel genannt, allerdings nicht erbberechtigt waren.
Wer den Brautpreis nicht zahlen wollte, dem war noch die riskante Raubehe möglich. Wie der Name schon sagt, wurde die Frau geraubt, statt für sie zu bezahlen. Sehr unwahrscheinlich ist hingegen, dass es die sogenannte Friedelehe gab, in die beide Partner liebend einwilligen konnten.
Ich lechze nach etwas anderem:
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