
Meyers Lexikon von 1888 beschreibt ein Konkubinat noch so:
"Bei den Römern ein erlaubtes geschlechtliches Verhältnis ... Heutzutage ist das K. in einzelnen Staaten (Preußen, Bayern, Württemberg, Baden, Hessen, Braunschweig etc.) verboten und soll durch polizeiliche Zwangsmaßregeln beseitigt werden, wofern ein solches Verhältnis zu öffentlichem Ärgernis Veranlassung gibt."
Bis in die Mitte der 1950er Jahre sagte man in Deutschland, dass ein Paar im „Konkubinat“ lebte, wenn es nicht verheiratet war – in der Schweiz galt der Begriff noch viel länger – in einzelnen Kantonen gab es sogar bis in die 1990er Jahre ein „Konkubinatsverbot“.
Unabhängig vom Begriff war es auch im Deutschland der 1950er Jahre für unverheiratete Paare so gut wie unmöglich, eine gemeinsame Wohnung zu finden, weil man niemanden wollte, der „im Konkubinat“ lebte.
Heute ist der Begriff in Deutschland so gut wie unbekannt und wird nicht mehr verwendet.
Ich lechze nach etwas anderem:
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