
Die Kaufehe ist eigentlich eine Vetragsehe, wobei das Wort "Ehe" früher ohnehin bereits nichts als ein Synonym für einen Vertrag war.
Die Kaufehe ist also eine Vertragsehe, eine Abmachung über die Ehe. Man handelte aus, was Braut und Bräutigam in die Ehe einbrachten und welche Güter der Frau auch im Scheidungsfall weiterhin zustehen sollten. In der Regel wurde dieser Vertrag vom Brautvater und vom Bräutigam ausgehandelt.
In vielen Lexika wird die "Kaufehe" auch als Brautkauf definiert, was nach unserer Meinung nicht korrekt ist. Bei einem Brautkauf wird das Eigentum des Vaters, die Braut, gegen eine Geldwerte Zahlung vertraglich an den Bräutigam übereignet.
Ich lechze nach etwas anderem:
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