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Was ist eigentlich...:

"Jus Primae Noctis"


("Recht der ersten Nacht")

Gelegentlich praktizierter mittelalterlicher Brauch, der dem Gutsherrn das Recht gab, die frisch vermählte Ehefrau des Lehensmannes zu beschlafen. Das recht konnte dem Gutsherren gegebenenfalls abgekauft werden.

Psychologische Erklärungen dafür, wie sie früher versucht wurden, sind müssig - es war einfach die Geilheit des Gutsherren, der sich auf diese Weise mit Beischläferinnen versorgte. Reichten die Frischvermählten nicht, so wurden unverheiratete Bauernmädchen zum Beischlaf aufs Schloss geholt.

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Seite zuletzt geändert am 25.03.2008 um 16:19