
Erbbiologische Gutachten werden zur Bestimmung der Abstammung benötigt. Sie sind besser als Vaterschaftstests bekannt.
In früheren Zeiten, und zwar noch bis Ende der 1980er Jahre, wurden diese Gutachten in komplizierter Weise von ärztlichen Gutachtern erstellt, denen eine Anzahl von Verfahren zur Verfügung standen. Nicht alle diese Verfahren waren jedoch unzweifelhaft, so dass auch in Gerichtsprozessen oft Gutachten gegen Gutachten stand. Ging es früher oft um das Erbe, wenn die Vaterschaft angefochten wurde, so sind heute oft Unterhaltszahlungen an die geschiedene Ehefrau der Grund.
Erst seit Ende 1980 kann man medizinisch unzweifelhaft die Vaterschaft eines Kindes feststellen.
Ich lechze nach etwas anderem:
|
| ||
|
(Alle unsere Beiträge sind unter © 2008 by Gebhard Roese, Budapest) |