
Die Ehe an sich ist ein Vertragsverhältnis - doch bis zur Einführung des "Bürgerlichen Gesetzbuches" musste der Inhalt der Ehe vertraglich geregelt werden. Dabei ging es in erster Linie um die Vermögensverhältnisse, die Höhe des Nadelgeldes, die Höhe und Verwendung der Mitgift und ähnliche Fragen. Früher wurde dieser Vertrag zwischen den Oberhäuptern der beteiligten Familien abgeschlossen - in der Regel schon zur Verlobung.
Heute muss ein Ehevertrag vor einem Notar geschlossen werden, wenn vom BGB abweichende Verhältnisse festgelegt werden sollen.
Ich lechze nach etwas anderem:
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