
Aus dem Juristen- und Polizeijargon. Ein "bordellähnlicher Betrieb" ist eine Vergnügungsstätte, die ursächlich kein Bordell ist (zum Beispiel eine Bar), in der sich aber dennoch Huren anbieten, die dann auch im gleichen Gebäude oder in einem Nebengebäude Zimmer haben.
Ich lechze nach etwas anderem:
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