
Die Ehe mit zwei Personen des anderen Geschlechts, meist eines Mannes mit zwei Frauen. Da in den meisten westlichen Ländern Polygamie verboten ist, wurde "Bigamie" als Verbrechen eingestuft. Der ursprüngliche Begriff sagt darüber aber nichts aus.
Meyers Lexikon von 1888 hatte noch gemeint:"Bigamie ist das das Verbrechen, welches dadurch begangen wird, daß jemand, welcher bereits in einer gültigen Ehe lebt, mit einer andern Person eine neue Ehe eingeht".
Ich lechze nach etwas anderem:
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