
Die "Benutzung" einer Person kommt fast nur im BDSM-Bereich vor. Es ist üblich, dass in einem sogenannten "einvernehmlichen" Sklavenvertrags festgelegt wird, dass Herrin oder Herr die Sklavin oder den Sklaven jederzeit nach Belieben benutzen dürfen.
Das beinhaltet jedoch nicht, dass die Herrschaft seine Sklaven- oder Dienerschaft "zur Benutzung freigeben" kann, also jedermann gestattet, die Bestrafung oder den Geschlechtsverkehr zu vollziehen.
Wo solche Praktiken angewendet werden, beginnt der Grenzbereich zur Kriminalität. Dabei muss allerdings berücksichtigt werden, dass die Wortwahl im Anzeigenbereich der BDSM-Praktiken nicht immer ernst zu nehmen ist.
Ich lechze nach etwas anderem:
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