
Das Wort Beiwohnung stammt aus dem Juristendeutsch. Wenn eine Frau einem Mann die "Beiwohnung gestattet", dann willigt sie in den Geschlechtsverkehr ein. Die Formulierung steht eng im Zusammenhang mit der "unbescholtenen Verlobten", die dem Drängen ihres Verlobten nachgibt, vor der Ehe mit ihm zu schlafen.
Ich lechze nach etwas anderem:
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