
Eine einstmals beliebte Versicherung auf den Todes- oder Erlebensfall, bei der zusätzlich das sogenannte "Heiratsrisiko" mitversichert war.
Heiratete die Tochter vor Ablauf der Versicherungsdauer (zumeist mit dem 25. Lebensjahr), so wurde die Versicherungssumme fällig, obwohl der Versicherungsvertrag ansonsten noch nicht erfüllt war.
Diese Art der Versicherung ist heute unbeliebt geworden, da das Heiratsgut der bürgerlichen Tochter heute nicht mehr die Mitgift, sondern der Beruf ist.
Ich lechze nach etwas anderem:
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